Tipps zum Umgang mit diesen und weiteren aktuellen Urteilen finden Sie in der Sonderausgabe meines Beratungsdienstes "VermieterRecht aktuell". Fast 80 (!) Urteile habe ich darin für Sie recherchiert und ausgewertet – und kompakt auf nur 12 Seiten zusammengefasst. Sie erhalten sie GRATIS mit Ihrer kostenlosen Probeausgabe von "VermieterRecht aktuell", wenn Sie noch heute antworten! Klicken Sie dazu einfach HIER! Schicken Sie ab jetzt eine unangreifbare Betriebskostenabrechnung an Ihre MieterWie sagt der Bundesgerichtshof? „Der normale Mieter ist durchschnittlich gebildet und weder juristisch noch betriebswirtschaftlich geschult.” (Beschluss v. 23.09.2009, Az. VIII ZA 2/08) Bitte, eine super einfach verständliche Betriebskostenabrechnung ist leicht machbar... Und dennoch ist die Abrechnung der Betriebskosten die Arbeit, bei der Sie als Vermieter die meisten Fehler machen können. Auch sehr gravierende Fehler, die viel Zeit und Geld kosten. Aber diese Fehler vermeiden Sie jetzt ganz einfach. Eine leicht verständliche, juristisch unangreifbare Abrechnung der Betriebskosten kann Ihr Mieter leicht von Ihnen haben. Nutzen Sie dazu einfach das Muster meiner anwaltlich geprüften Betriebskostenabrechnung für 2021. Doch dazu gleich noch mehr ... Sie wollen ja selbst so eine perfekte Abrechnung. Denn Sie wissen... Eine minimale Schludrigkeit bedeutet für Sie sehr schnell, dass Sie Ihr Geld Wochen oder sogar Monate zu spät bekommen – vielleicht sogar gar nicht. So rechnen Sie rechtssicher zu
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Geordnete Zusammenstellung aller Gesamtkosten | |
Angabe des Verteilungsschlüssels | |
Ausweisung des Anteils Ihres Mieters | |
Abzug der Vorauszahlungen Ihres Mieters |
Ist das schwer? Überhaupt nicht. Der Haken liegt nur darin, dass ein winziger Fehler reicht und Sie müssen wie ein Schulkind alles nochmal schreiben. Diesmal ein bisschen anders. Und dann wieder abschicken.
Das Ärgerliche dabei ist, dass Sie Ihr Geld dadurch noch später bekommen. Und wenn’s ganz schlimm kommt, dann verstreicht Ihre Abrechnungsfrist und Sie bekommen überhaupt kein Geld mehr.
Nutzen deshalb auch Sie jetzt alle Empfehlungen, die die Sonderausgabe meines Beratungsdienstes "VermieterRecht aktuell" zum Thema Betriebskostenabrechnung 2021 für Sie bereit hält. Dann genießen Sie nicht nur 100 %ige Rechtssicherheit, sondern verzichten auch auf keinen Cent!
Es ist so, wie wenn Sie über die Straße gehen. Sie können blindlings die Straße überqueren und dann plötzlich von einem Auto erfasst werden ...
Oder Sie schauen vorher nach rechts und links. Das macht Ihnen kaum Arbeit, aber Sie vermeiden, dass Ihnen etwas Unangenehmes passiert.
Sie haben jetzt die Entscheidung. Sagen Sie selbst, was ist Ihnen lieber...?
A. | Wollen
Sie Ihre Abrechnung vom letzten Jahr verwenden und dabei riskieren,
dass einem peniblen Mieter ein Fehler auffällt, auf den er bisher nicht
geachtet hat – weil er sowieso kein Geld nachzahlen musste? |
B. | Oder schließen Sie lieber gleich jeden Fehler im Voraus aus? So dass auf Ihre Abrechnung bestimmt keine folgenschweren Nachfragen kommen, die Ihnen wochen- oder monatelangen Ärger bringen können? |
Natürlich ist das eher eine rhetorische Frage.
Natürlich schließen Sie lieber gleich jeden Fehler im Voraus aus.
Und sicher möchten Sie auch Folgendes:
Besonders beliebt bei Mietern, die an Ihrer Betriebskostenabrechnung herumnörgeln, ist die Behauptung, Sie hätten den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verletzt.
In 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden, dass Ihr Mieter den Verstoß beweisen muss. Gelingt ihm dies nicht, ist seine Behauptung für Sie ohne jede Bedeutung (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az. VIII ZR 340/10).
Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang für Sie: Aus einem (meist vom Mieterverein veröffentlichten) Betriebskostenspiegel für Ihre Region, der geringere Betriebskosten ausweist als bei Ihnen angefallen sind, darf Ihr Mieter jedoch keine Rechte herleiten!
Er muss vielmehr anhand Ihrer Abrechnungsunterlagen genau begründen, worin er das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt sieht. Kann er das nicht, gilt der Grundsatz nicht als verletzt.
Dies ist nur eines der insgesamt fast 80 Urteile, die Sie als privater Vermieter kennen und für Ihre Betriebskostenabrechnung 2021 nutzen sollten.
Fordern Sie deshalb jetzt gleich die aktuelle Ausgabe von "VermieterRecht aktuell" zum 30-Tage-GRATIS-Test an – und erhalten Sie zusätzlich meine Sonderausgabe "Betriebskostenabrechnung 2021" kostenlos dazu! Einfach hier klicken!
Sichern Sie sich mit Ihrer heutigen Antwort außerdem:
Es befindet sich auf Seite 8 der Sonderausgabe meines Beratungsdienstes für Vermieter "VermieterRecht aktuell". Außerdem zeige ich Ihnen in dieser Sonderausgabe, welche Kosten Sie unter der Position "Sonstige Betriebskosten" auf Ihre Mieter umlegen dürfen – und vor allem auch: welche nicht.
Was unter die sonstigen Betriebskosten fällt unterliegt nämlich der Entscheidung der Gerichte. Es ist daher nur zu Ihrem Vorteile, wenn Sie auch hier auf dem Laufenden sind. Und jetzt ist das ganz einfach für Sie: Denn ich habe alle einschlägigen Entscheidungen für Sie durchgesehen und übersichtlich in einer Tabelle zusammengestellt, welche Kosten Sie umlegen dürfen.
Die Übersicht aller erlaubten "Sonstigen Betriebskosten" finden Sie auf Seite 6 meiner Sonderausgabe zum Thema "Betriebskostenabrechnung 2021". Sichern Sie sich gleich hier Ihr Exemplar!
Diese Aufstellung ist deshalb so wichtig, weil Ihr Mieter zwar viele Kosten zahlen muss – manche aber eben auch nicht. Die Ausgabenposten sehen sich sehr, sehr ähnlich. Nur: Einmal dürfen Sie diese Kosten abrechnen – dann wieder nicht. Mit meiner soeben erschienenen Sonderausgabe verschaffen Sie sich jetzt die Klarheit und Rechtssicherheit, die Sie sich als Vermieter wünschen.
Erst heute Morgen sagte mir wieder einer meiner Leser, dass ihm meine Aufstellung zu den "Sonstigen Betriebskosten" sehr hilft. Sie bekommen sie gratis mit Ihrer kostenlosen Probeausgabe von "VermieterRecht aktuell"!
Lassen Sie sich nicht länger zum Sündenbock für hohe Betriebskosten-Nachzahlungen machen! Verzichten Sie auf keinen Cent, der Ihnen zusteht! Mit "VermieterRecht aktuell" haben Sie das Recht ab sofort auf Ihrer Seite.
Und das nicht nur beim Thema Betriebskostenabrechnung. In der aktuellen Ausgabe von "VermieterRecht aktuell", die Sie zusammen mit meiner Sonderausgabe zum Thema "Betriebskostenabrechnung" erhalten, erfahren Sie unter anderem:
Vorsicht Mindereinnahmen! Mietpreisbremse. Erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe, was Sie jetzt noch tun können, um Mindereinnahmen vorzubeugen. | |
Umgang mit dem Mieterverein: Lassen Sie sich nicht in langwierige Schriftwechsel verwickeln – Sie gefährden in den meisten Fällen Ihren Rechtsanspruch! | |
Dauerärgernis Mietminderung: So bekommen Sie das Problem rechtssicher in den Griff – und schützen sich erfolgreich vor finanziellen Einbußen. | |
Wohnungsbrand und Leitungswasserschäden: Wann Sie trotz Eigenverschulden Ihres Mieters den Schaden beseitigen müssen. | |
Blockierte Parkplätze: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie auf Kosten des Falschparkers abschleppen lassen dürfen – ohne Wenn und Aber. |
Mein Vorschlag: Testen Sie mich und meinen Beratungsdienst für private Vermieter jetzt 30 Tage lang unverbindlich und kostenlos. Klicken Sie jetzt HIER, um die aktuelle Ausgabe und die Sonderausgabe "Betriebskostenabrechnung 2021" von "VermieterRecht aktuell" GRATIS zu erhalten!
Ich sagte es Ihnen ja schon...
Mit "VermieterRecht aktuell" verpassen Sie ab sofort kein wichtiges Urteil mehr und sichern sich so den Vermietungserfolg, den Sie verdienen!
Und bedenken Sie bitte ...
Sie sagen heute noch nicht "Ja",
sondern nur "Vielleicht"
VermieterRecht aktuell rufen Sie jetzt nur für einen 30-tägigen Kennenlern-Test ab. |
Damit bekommen Sie kostenlos...
2. 3. |
4. Die Rufnummer für meine telefonische Sprechstunde – damit Sie mich anrufen können, wenn Sie eine Frage zu einem Thema Ihrer Kennenlern-Ausgaben von "VermieterRecht aktuell" haben. |
5. Das Passwort zum exklusiven Internetbereich von "VermieterRecht aktuell". Hier finden Sie alle bislang erschienenen Ausgaben sowie Verträge, Musterschreiben und Arbeitshilfen zum Sofort-Download (z.B. Wohnungsabnahmeprotokoll, Mieterselbstauskunft, Checkliste Schönheitsreparaturen, Reaktion auf Mietminderung). |
Abmahnungen, die 12 wichtigsten | |
Betriebskostenabrechnung, Musterformular | |
Gartennutzung, Vereinbarung | |
stets aktualisierter Gewerbemietvertrag | |
Kautionsabrechnung, Musterschreiben und Checkliste | |
Kündigung wegen Mietrückstands, Musterschreiben | |
Kündigung wegen Eigenbedarfs, Musterschreiben | |
Kündigung, fristlose, aus wichtigem Grund | |
Mietaufhebungsvertrag | |
Mieter-Einbauten, rechtssichere Vereinbarung | |
Mieterhöhung, Musterschreiben | |
Mieterfragebogen, Selbstauskunft | |
Mietminderung, Checkliste | |
Mietminderung, Reaktion auf unerlaubte Minderung, Musterbrief | |
Mietminderungstabelle | |
Modernisierung, Ankündigung | |
Schadenersatzforderung, Musterschreiben | |
Schönheitsreparaturen, Checkliste | |
Tierhaltung, Musterschreiben | |
stets aktualisierter Wohnraummietvertrag | |
Wohnungsübergabe, Musterformular |
Ihre beiden kostenlosen Ausgaben, der rechtssichere Mietvertrag, die Downloads... Das alles gehört Ihnen – kostenlos. Das ist eine einmalige Gelegenheit. Warum sollten Sie da nicht zugreifen? Kostet Sie ja nichts.
Und denken Sie daran: Sie gelangen schon in diesen 30 Test-Tagen ins Ausgabenarchiv von "VermieterRecht aktuell". Verträge, Musterschreiben und Arbeitshilfen, die in diesen Ausgaben veröffentlicht wurden (z. B. Wohnungsabnahmeprotokoll, Mieterselbstauskunft, Checkliste Schönheitsreparaturen, Reaktion auf Mietminderung), laden Sie einfach herunter.
Warum sollten Sie dieses kostenlose Angebot nicht annehmen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Chefredakteur von "VermieterRecht aktuell"
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Erweitert: Upsell Prozess Nr. 44
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