Mit diesen aktuellen Urteilen wird die
Betriebskostenabrechnung 2021
für Sie einfach und rechtssicher

Betriebskostenabrechnung 2021:

Verzichten Sie als Vermieter auf keinen Cent!

Obwohl Mieter, die sonst nie daran gedacht hätten, jetzt um Kleinigkeiten in Ihrer Abrechnung streiten
Obwohl Nachzahlungen von 800 Euro, 1.200 Euro und mehr auch sonst ruhigen Mietern als viel zu hoch erscheinen
Obwohl selbst kleinste Fehler Ihnen monatelangen Ärger bringen und Ihre Nachzahlungen gefährden

Top-aktuelle Sonderausgabe zur Betriebskostenabrechnung 2021 – jetzt GRATIS sichern


Dr. Tobias Mahlstedt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Liebe Vermieterin, lieber Vermieter,

die Energiepreise für Wohnimmobilien steigen kontnuierlich. Und so wird es bei der Abrechnung erneut zu gigantischen Nachforderungen durch uns Vermieter kommen.

Was das bedeutet, wissen Sie bereits heute: Auch in diesem Jahr wird man Sie – als Überbringer der schlechten Nachricht – wieder zum Sündenbock für die hohen Nachzahlungen machen. Stress mit Ihren Mietern – selbst den friedlichsten – ist da vorprogrammiert.

Denn für viele unserer Mieter ist die neuerlich hohe Nachzahlung ein Schock ...

Wieder finden sie Nachforderungen über 800 Euro, 1.200 Euro und mehr im Briefkasten. Bei vielen Mietern ist das ein Monatsnettolohn.

Natürlich wollen da sogar sonst eher ruhige Mieter an den Zahlen drehen. Immer öfter auch mit Hilfe erstklassiger Anwälte.

Umso wichtiger ist es für Sie als Vermieter, Ihre Betriebskostenabrechnung 2021 unangreifbar zu machen – ohne dabei auf einen Cent verzichten zu müssen. Und das können Sie jetzt auch – so einfach wie noch nie!

Vermeiden Sie, dass es Ihnen so ergeht, wie einem meiner Leser im vergangenen Jahr ...

Der schickte mir seine Betriebskostenabrechnung zur Ansicht und zeigte mir darin Positionen, die ihm und seinen Mietern schon seit Jahren vollkommen in Ordnung schienen. Aber angesichts einer Nachzahlung von 600 Euro, warf ihm sein Mieter im letzten Jahr vor, er habe ungerechtfertigt einige Kosten in die Abrechnung „geschmuggelt”.

Hand aufs Herz, wissen Sie bei folgenden Positionen 100 %ig genau, ob Sie die abrechnen dürfen oder nicht...?????

Die Kosten für die Beleuchtung von Klingeln und Hausnummern – muss diese Kosten Ihr Mieter zahlen? Jetzt herausfinden...

Ihre neue Versicherung gegen Vandalismus durch Schüler von der Schule nebenan – muss diese Versicherung Ihr Mieter zahlen Jetzt herausfinden...

Die Gebühren für die Beseitigung von Sperrmüll („Besitzer” unbekannt) aus dem Keller – muss diese Gebühren Ihr Mieter zahlen? Jetzt herausfinden...

 

Sind Sie ganz sicher? In Jahren, in denen der Vorschuss auf Betriebskosten immer reichte, hat da kaum jemand so genau nachgefragt... Aber angesichts schockierend hoher Nachzahlungen ist das anders...

Und wenn sich erstmal ein Mieteranwalt über Ihre Betriebskostenabrechnung hermacht, ist das fast immer schlecht. Vermeiden Sie das unbedingt!

Ich kann Ihnen aus meiner eigenen Praxis als Rechtsanwalt sagen: Fast immer entdecken wir Anwälte etwas, wenn wir wollen.

Ihr bester Schutz ist eine
perfekte Abrechnung

Es reicht schon aus, wenn der gegnerische Anwalt eine mickrige Position entdeckt, von der er glaubt, dass da „etwas zu machen” ist.

Schnell haben Sie für die nächsten Jahre Ärger am Hals.

Mein Archiv ist voll von aktuellen Bundesgerichtshof-Urteilen, bei denen es um solche Kleinigkeiten geht.

Die Vermieter hinter diesen Urteilen mussten jahrelang warten, bis sie Recht bekamen. (Ob sich die Klage dann auch finanziell gelohnt hat, bezweifle ich in vielen Fällen.)

Am besten liefern Sie Ihrem Mieter keinen Grund dafür, dass er Ihre Abrechnung von einem Anwalt prüfen lässt...

Das verhindern Sie dadurch, dass Sie Ihre Abrechnung übersichtlich und zu 100 % rechtssicher gestalten.

Und das gelingt Ihnen jetzt ganz einfach: mit meinem Beratungsdienst speziell für Vermieter "VermieterRecht aktuell". Darin stelle ich Ihnen nicht nur aktuelle Urteile vor, die Ihnen helfen, Ihren Vermietungserfolg zu sichern und Ihr Eigentum zu schützen ...

Wenn Sie sich heute entscheiden, die aktuelle Ausgabe von "VermieterRecht aktuell" zum 30-Tage-GRATIS-Test anzufordern, lege ich Ihrer kostenlosen Probeausgabe noch die Sonderausgabe zur Betriebskostenabrechnung 2021 bei. Doch bitte beeilen Sie sich: Denn dieses Angebot gilt NUR HEUTE!

Eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung gelingt Ihnen in 2021 nur, wenn Sie sie auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung erstellen.

Ich sage meinen Mandanten immer das hier...

Nicht die Gesetze sagen Ihnen,
wo es langgeht – die Richter tun es

Und die Richter am höchsten deutschen Mietgericht waren fleißig: Viele neue Entscheidungen zum Betriebskostenrecht hat allein der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet.

Jedes dieser Urteile ist wichtig – jedes sollten Sie kennen, damit Sie eine unangreifbare Betriebskostenabrechnung erstellen und alle Vorteile für sich optimal nutzen können.

Mit der soeben erschienenen Sonderausgabe meines Beratungsdienstes "VermieterRecht aktuell" ist das für Sie kein Problem! Sie erhalten sie zusammen mit der aktuellen Ausgabe zum 30-Tage-Test, aber nur wenn Sie noch heute antworten.

Damit werden Sie nicht nur Ihre Betriebskostenabrechnung 2021 auf ganz einfache Weise rechtssicher gestalten ... Sie genießen einen weiteren Vorteil:

Ich liefere Ihnen die besten Argumentationshilfen, mit denen Sie in
diesem Jahr Streitereien im Keim ersticken!

Kommt es zu Diskussionen mit Ihrem Mieter (oder seinem Mieterverein), dann ist es am Besten, wenn Sie direkt auf entsprechende Paragraphen und BGH-Urteile verweisen können. Denn gegen den BGH kommt Ihr Mieter (oder sein Mieterverein) nicht an!

Und der BGH meint es in letzter Zeit gut mit uns Vermietern. So hat er zum Beispiel entschieden:

Bei das Kalenderjahr übergreifenden Abrechnungen Ihres Versorgungsträgers (Gas, Strom etc.) dürfen Sie nun erstmals den auf das Abrechnungsjahr entfallenden Anteil einfach in Ihre Betriebskostenabrechnung aufnehmen – ohne die einzelnen Rechenschritte offenzulegen.

Gleichartige Betriebskosten können Sie zusammen abrechnen

Ihren Verteilerschlüssel müssen Sie nicht näher erläutern

Ein Betriebskostenspiegel entkräftet Ihre Abrechnung nicht
Und vieles mehr ...

Tipps zum Umgang mit diesen und weiteren aktuellen Urteilen finden Sie in der Sonderausgabe meines Beratungsdienstes "VermieterRecht aktuell". Fast 80 (!) Urteile habe ich darin für Sie recherchiert und ausgewertet – und kompakt auf nur 12 Seiten zusammengefasst. Sie erhalten sie GRATIS mit Ihrer kostenlosen Probeausgabe von "VermieterRecht aktuell", wenn Sie noch heute antworten! Klicken Sie dazu einfach HIER!

Schicken Sie ab jetzt eine unangreifbare Betriebskostenabrechnung an Ihre Mieter

Wie sagt der Bundesgerichtshof? „Der normale Mieter ist durchschnittlich gebildet und weder juristisch noch betriebswirtschaftlich geschult.” (Beschluss v. 23.09.2009, Az. VIII ZA 2/08)

Bitte, eine super einfach verständliche Betriebskostenabrechnung ist leicht machbar...

Und dennoch ist die Abrechnung der Betriebskosten die Arbeit, bei der Sie als Vermieter die meisten Fehler machen können. Auch sehr gravierende Fehler, die viel Zeit und Geld kosten.

Aber diese Fehler vermeiden Sie jetzt ganz einfach.

Eine leicht verständliche, juristisch unangreifbare Abrechnung der Betriebskosten kann Ihr Mieter leicht von Ihnen haben. Nutzen Sie dazu einfach das Muster meiner anwaltlich geprüften Betriebskostenabrechnung für 2021. Doch dazu gleich noch mehr ...

Sie wollen ja selbst so eine perfekte Abrechnung. Denn Sie wissen...

Eine minimale Schludrigkeit bedeutet für Sie sehr schnell, dass Sie Ihr Geld Wochen oder sogar Monate zu spät bekommen – vielleicht sogar gar nicht.

So rechnen Sie rechtssicher zu
Ihrem Vorteil ab

Im Prinzip müssen Sie nur bei folgenden 4 Mindestangaben alles richtig machen:

Geordnete Zusammenstellung aller Gesamtkosten
Angabe des Verteilungsschlüssels
Ausweisung des Anteils Ihres Mieters
Abzug der Vorauszahlungen Ihres Mieters

Ist das schwer? Überhaupt nicht. Der Haken liegt nur darin, dass ein winziger Fehler reicht und Sie müssen wie ein Schulkind alles nochmal schreiben. Diesmal ein bisschen anders. Und dann wieder abschicken.

Das Ärgerliche dabei ist, dass Sie Ihr Geld dadurch noch später bekommen. Und wenn’s ganz schlimm kommt, dann verstreicht Ihre Abrechnungsfrist und Sie bekommen überhaupt kein Geld mehr.

Nutzen deshalb auch Sie jetzt alle Empfehlungen, die die Sonderausgabe meines Beratungsdienstes "VermieterRecht aktuell" zum Thema Betriebskostenabrechnung 2021 für Sie bereit hält. Dann genießen Sie nicht nur 100 %ige Rechtssicherheit, sondern verzichten auch auf keinen Cent!

Klicken Sie jetzt hier, um sich die Sonderausgabe "Betriebskostenabrechnung 2021" von "VermieterRecht aktuell" zu sichern! Nur HEUTE GRATIS!

Angst vor der Betriebskostenabrechnung?
Nie mehr!

Es ist so, wie wenn Sie über die Straße gehen. Sie können blindlings die Straße überqueren und dann plötzlich von einem Auto erfasst werden ...

Oder Sie schauen vorher nach rechts und links. Das macht Ihnen kaum Arbeit, aber Sie vermeiden, dass Ihnen etwas Unangenehmes passiert.

Sie haben jetzt die Entscheidung. Sagen Sie selbst, was ist Ihnen lieber...?

A. Wollen Sie Ihre Abrechnung vom letzten Jahr verwenden und dabei riskieren, dass einem peniblen Mieter ein Fehler auffällt, auf den er bisher nicht geachtet hat – weil er sowieso kein Geld nachzahlen musste?

B. Oder schließen Sie lieber gleich jeden Fehler im Voraus aus? So dass auf Ihre Abrechnung bestimmt keine folgenschweren Nachfragen kommen, die Ihnen wochen- oder monatelangen Ärger bringen können?

Natürlich ist das eher eine rhetorische Frage.

Natürlich schließen Sie lieber gleich jeden Fehler im Voraus aus.

Und sicher möchten Sie auch Folgendes:

Hebeln Sie Beschwerden Ihrer Mieter einfach mit den passenden Urteilen aus!

Besonders beliebt bei Mietern, die an Ihrer Betriebskostenabrechnung herumnörgeln, ist die Behauptung, Sie hätten den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verletzt.

In 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden, dass Ihr Mieter den Verstoß beweisen muss. Gelingt ihm dies nicht, ist seine Behauptung für Sie ohne jede Bedeutung (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az. VIII ZR 340/10).

Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang für Sie: Aus einem (meist vom Mieterverein veröffentlichten) Betriebskostenspiegel für Ihre Region, der geringere Betriebskosten ausweist als bei Ihnen angefallen sind, darf Ihr Mieter jedoch keine Rechte herleiten!

Er muss vielmehr anhand Ihrer Abrechnungsunterlagen genau begründen, worin er das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt sieht. Kann er das nicht, gilt der Grundsatz nicht als verletzt.

Dies ist nur eines der insgesamt fast 80 Urteile, die Sie als privater Vermieter kennen und für Ihre Betriebskostenabrechnung 2021 nutzen sollten.

Fordern Sie deshalb jetzt gleich die aktuelle Ausgabe von "VermieterRecht aktuell" zum 30-Tage-GRATIS-Test an – und erhalten Sie zusätzlich meine Sonderausgabe "Betriebskostenabrechnung 2021" kostenlos dazu! Einfach hier klicken!

Sichern Sie sich mit Ihrer heutigen Antwort außerdem:

Das anwaltlich geprüfte Muster einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung – jetzt GRATIS für Sie!

Es befindet sich auf Seite 8 der Sonderausgabe meines Beratungsdienstes für Vermieter "VermieterRecht aktuell". Außerdem zeige ich Ihnen in dieser Sonderausgabe, welche Kosten Sie unter der Position "Sonstige Betriebskosten" auf Ihre Mieter umlegen dürfen – und vor allem auch: welche nicht.

Was unter die sonstigen Betriebskosten fällt unterliegt nämlich der Entscheidung der Gerichte. Es ist daher nur zu Ihrem Vorteile, wenn Sie auch hier auf dem Laufenden sind. Und jetzt ist das ganz einfach für Sie: Denn ich habe alle einschlägigen Entscheidungen für Sie durchgesehen und übersichtlich in einer Tabelle zusammengestellt, welche Kosten Sie umlegen dürfen.

Die Übersicht aller erlaubten "Sonstigen Betriebskosten" finden Sie auf Seite 6 meiner Sonderausgabe zum Thema "Betriebskostenabrechnung 2021". Sichern Sie sich gleich hier Ihr Exemplar!

Diese Aufstellung ist deshalb so wichtig, weil Ihr Mieter zwar viele Kosten zahlen muss – manche aber eben auch nicht. Die Ausgabenposten sehen sich sehr, sehr ähnlich. Nur: Einmal dürfen Sie diese Kosten abrechnen – dann wieder nicht. Mit meiner soeben erschienenen Sonderausgabe verschaffen Sie sich jetzt die Klarheit und Rechtssicherheit, die Sie sich als Vermieter wünschen.

Erst heute Morgen sagte mir wieder einer meiner Leser, dass ihm meine Aufstellung zu den "Sonstigen Betriebskosten" sehr hilft. Sie bekommen sie gratis mit Ihrer kostenlosen Probeausgabe von "VermieterRecht aktuell"!

Alles, was Sie zum Thema Betriebskostenabrechnung 2021 wissen müssen – kompakt auf 12 Seiten!

Lassen Sie sich nicht länger zum Sündenbock für hohe Betriebskosten-Nachzahlungen machen! Verzichten Sie auf keinen Cent, der Ihnen zusteht! Mit "VermieterRecht aktuell" haben Sie das Recht ab sofort auf Ihrer Seite.

Und das nicht nur beim Thema Betriebskostenabrechnung. In der aktuellen Ausgabe von "VermieterRecht aktuell", die Sie zusammen mit meiner Sonderausgabe zum Thema "Betriebskostenabrechnung" erhalten, erfahren Sie unter anderem:

Vorsicht Mindereinnahmen! Mietpreisbremse. Erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe, was Sie jetzt noch tun können, um Mindereinnahmen vorzubeugen.
Umgang mit dem Mieterverein: Lassen Sie sich nicht in langwierige Schriftwechsel verwickeln – Sie gefährden in den meisten Fällen Ihren Rechtsanspruch!
Dauerärgernis Mietminderung: So bekommen Sie das Problem rechtssicher in den Griff – und schützen sich erfolgreich vor finanziellen Einbußen.
Wohnungsbrand und Leitungswasserschäden: Wann Sie trotz Eigenverschulden Ihres Mieters den Schaden beseitigen müssen.
Blockierte Parkplätze: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie auf Kosten des Falschparkers abschleppen lassen dürfen – ohne Wenn und Aber.

Mein Vorschlag: Testen Sie mich und meinen Beratungsdienst für private Vermieter jetzt 30 Tage lang unverbindlich und kostenlos. Klicken Sie jetzt HIER, um die aktuelle Ausgabe und die Sonderausgabe "Betriebskostenabrechnung 2021" von "VermieterRecht aktuell" GRATIS zu erhalten!

Ich sagte es Ihnen ja schon...

Nicht die Gesetze sagen Ihnen, wo es langgeht – die Richter tun es

Mit "VermieterRecht aktuell" verpassen Sie ab sofort kein wichtiges Urteil mehr und sichern sich so den Vermietungserfolg, den Sie verdienen!

Und bedenken Sie bitte ...

Sie sagen heute noch nicht "Ja",
sondern nur "Vielleicht"

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Die Sonderausgabe "Betriebskostenabrechnung 2021" von "VermieterRecht aktuell" im Wert von 19,95 Euro – für Sie GRATIS! INKLUSIVE dem anwaltlich geprüften Muster einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung für 2021.

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Meinen rechtssicheren Mietvertrag: Die neuesten Rechtsprechungen – z. B. des BGH – sind darin schon gerichtsfest berücksichtigt. Dieser Mietvertrag hält sogar dem harten Vermieteralltag mit seinen oft äußerst kritischen und gut informierten Mietern in der deutschen Mieterhauptstadt Berlin (80% der Einwohner sind Mieter) stand. Wert: 7,95 Euro – für Sie GRATIS!


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Die Rufnummer für meine telefonische Sprechstunde – damit Sie mich anrufen können, wenn Sie eine Frage zu einem Thema Ihrer Kennenlern-Ausgaben von "VermieterRecht aktuell" haben.
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Mietminderung, Reaktion auf unerlaubte Minderung, Musterbrief
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Modernisierung, Ankündigung
Schadenersatzforderung, Musterschreiben
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Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Chefredakteur von "VermieterRecht aktuell"

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  • Name VermieterRecht aktuell
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