Wenn Sie Ihr Geld NICHT verbrennen möchten, sollten Sie sich mit dem Thema „bauliche Maßnahmen in Ihrer WEG“ etwas genauer beschäftigen...


Keine Lust, Ihr Geld zu verbrennen? Hier ist Ihr Retter!

Dr. Tobias Mahlstedt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsmediator &
Chef-Redakteur von
DER EIGENTÜMERBRIEF
seit über 5 Jahren

Liebe Eigentümerin, lieber Eigentümer,

bauliche Maßnahmen sind Engel und Katastrophe zugleich: Sie erhalten und erhöhen den Wert Ihres Eigentums – und kosten gleichzeitig verdammt viel Geld. Ihr Geld.

Die gute Nachricht: Nicht alles, was Ihr Verwalter vorschlägt und Ihre WEG-Mitglieder beschließen, muss von Ihnen akzeptiert und aus eigener Tasche bezahlt werden.

Es gibt also gute Gründe, wenn Sie sich mit dem Thema „bauliche Maßnahmen“ einmal näher befassen. Denn wenn Sie wissen, was notwendig ist und was Sie wirklich aus eigener Tasche bezahlen müssen, zahlen Sie garantiert nie zuviel.

Lesen Sie einfach meine beiden Ratgeber zum Thema WEG-
Baumaßnahmen – und Sie sparen bares Geld!

Diese beiden Ratgeber sind speziell für Eigentümer wie Sie geschrieben, die Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind - und damit unter das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fallen.

Sie lesen dort alles, was für Sie wichtig ist, um möglichst viel zu bekommen und dafür möglichst wenig zu bezahlen.

Klingt gut - oder?

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Die nächste Eigentümerversammlung kommt bestimmt! Ihr WEG-Verwalter wird Ihnen sicherlich wieder seine Sicht der Dinge schildern und Ihnen seine Vorschläge für bauliche Maßnahmen unterbreiten.

Wenn Sie unvorbereitet in die Versammlung hineingehen, kann Sie das extrem viel Geld kosten. Dafür kann es z.B. diese Gründe geben:

1. Sie stimmen unsinnigen und kostspieligen Baumaßnahmen einfach blind zu und werden dafür dann zur Kasse gebeten. Passiert ständig!

2. Sie stimmen baulichen Veränderungen und bezahlen dafür, obwohl Sie dafür überhaupt nicht bezahlen müssten. Das kommt immer wieder vor!

3. Der WEG-Verwalter macht Stimmung gegen eine Maßnahme, zieht die WEG-Mehrheit auf seine Seite, was später zu größeren Schäden und Kosten führt. (Das habe ich vor Gericht x-fach erlebt!)

4. Einer sinnvollen Maßnahme wird mit einer falschen Mehrheit zugestimmt. Ein WEG-Miteigentümer bringt die Sache vor Gericht zu Fall.

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Gründe für falsche und teure Entscheidungen, die zu Ihren Lasten gehen.

Übrigens! Sie können nicht davon ausgehen, dass Ihr WEG-Verwalter immer alles richtig macht. Er ist zwar mit Sicherheit absoluter Profi, aber auch für ihn gilt der Grundsatz: „Irren ist menschlich“.

Dazu kommt, dass es ständige Veränderungen im WEG-Recht gibt: Was heute noch gilt, kann schon morgen von einem Gericht über den Haufen geworfen werden. Pro Jahr gibt es dutzende neue Gerichtsurteile, die das WEG-Recht betreffen.

Die Gerichte beschäftigen sich wirklich allem: Mobilfunksendeanlagen, Heizungsumstellungen, Rauchwarnmelder, Balkonbrüstungen, Türen, Fenstern, Zäunen, Treppen, Grünanlagen und und und ...

Schon für mich, als langjährig erfahrener WEG-Anwalt ist es schwer, mit dieser Urteilsflut mitzukommen. Und ich beschäftige mich fast ausschließlich mit diesem Thema. Das gilt sicherlich auch für Ihren WEG-Verwalter.

Aber im Gegensatz zu mir, hat ein WEG-Verwalter noch andere Aufgaben. Die juristische Seite der WEG-Verwaltung ist nur ein Aspekt seiner Arbeit. Fehler sind deshalb keine Ausnahme. Das weiß ich wiederum, weil ich ständig mit WEGs und WEG-Verwaltungen außergerichtlich und gerichtlich zu tun habe.

Wenn Sie Ihr Geld schützen möchten, sollten Sie vorbereitet in die nächste Eigentümerversammlung gehen:

Sie erkennen, ob Vorschläge sinnvoll sind oder nicht!
Sie wissen, welche Art von Baumaßnahme vorgeschlagen werden - und mit welchen Mehrheiten darüber entschieden werden muss!
Sie bringen eigene Vorschläge erfolgreich ein

Letztlich zahlen Sie nur für die Baumaßnahmen, für die Sie auch wirklich zahlen wollen.

So sparen Sie Geld, steigern Sie den Wert Ihres Eigentums und erhöhen Ihre Rendite.

Alle notwendigen Instandhaltungen, Instandsetzungen, modernisierenden Instandsetzungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen werden durchgeführt und kostengerecht bezahlt.

Deshalb mein Tipp als WEG-Anwalt: Setzen Sie sich jetzt intensiv mit dem Thema „Bauliche Maßnahmen in der WEG“ auseinander. Schließlich ist es Ihr Geld und Ihr Eigentum.

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„WEG-Baumaßnahmen“ lesen Sie:

Warum Sie jede vorgeschlagene Baumaßnahme genau unter die Lupe nehmen sollten
Wie Sie die 5 Bau- und Modernisierungsmaßnahmen unterscheiden
Welche Mehrheiten in der Eigentümer-Versammlung gebraucht werden
Was eine doppelte Mehrheit ist
Für welche Beschlüsse Sie eine doppelte Mehrheit brauchen
Wie Sie eigene Vorschläge erfolgreich in die Versammlung einbringen
Wie Sie die Kosten in der WEG verteilen
Und vieles mehr ...

Außerdem in den GRATIS-Ratgebern: Zahlreiche Praxis-Fälle, wertvolle Tipps & Tricks und praktische Checklisten, die Ihnen die Abwehr von teuren Bau- und Modernisierungskosten erheblich erleichtern.

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Alle 14 Tage informiere ich Sie in DER EIGENTÜMER BRIEF über alle wichtigen Themen rund um Ihr Eigentum.

Was Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie erstmals eine Wohnung kaufen
Wie Sie Ihre Rechte gegenüber Ihren Miteigentümern und der Hausverwaltung optimal durchsetzen
Wie Sie unrechtmäßige Versammlungen und Beschlüsse anfechten
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Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tobias Mahlstedt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Wirtschaftsmediator & Chef-Redakteur von DER EIGENTÜMER BRIEF

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Mit der Sonderausgabe zum Thema "Modernisierung in der WEG" haben Sie in Ihrer WEG immer die passende Lösung zu den Sonderwünschen Ihrer Miteigentümer!

Wir verraten Ihnen ...

  • Warum Sie jede vorgeschlagene Baumaßnahme genau unter die Lupe nehmen sollten

  • Wie Sie Ihre Rechte gegenüber Ihren Miteigentümern und der Hausverwaltung optimal durchsetzen

  • Wie Sie unrechtmäßige Versammlungen und Beschlüsse anfechten

  • ... und noch vieles mehr.

Geschenk 3:

Die Sonderausgabe zum Thema "Eigentümerversammlung"
FÜR SIE KOSTENLOS

Mit der Sonderausgabe zum Thema "Eigentümerversammlung" haben Sie in Ihrer WEG immer die passende Lösung zu den Sonderwünschen Ihrer Miteigentümer!

Wir verraten Ihnen ...

  • welche Gesetze Ihr Verwalter bei der Eigentümer-Versammlung beachten muss

  • wie Sie die Beschluss-Fähigkeit der WEG-Versammlung prüfen

  • wann die Beschlüsse der Eigentümer-Versammlung wirksam sind

  • ... und noch vieles mehr.

Ihre Geschenke dürfen Sie auf jeden Fall behalten - auch wenn Sie sich während des 3-MONATE-Geld-zurück-Garantie-Tests gegen DER EIGENTÜMER BRIEF entscheiden.

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Den „Eigentümer Brief“ bekommen Sie direkt und ohne Zeitverzögerung per E-Mail. Sie können den Bezug jederzeit stoppen. Sie bleiben flexibel und gehen keinen Jahresbezug ein. Dazu genügt eine Mitteilung an: „Der Eigentümer Brief“ Kundendienst, Theodor-Heuss-Str. 2-4, 53177 Bonn oder per E-Mail an kundendienst@vnr.de.

Kurz gesagt: Sie haben die volle Kontrolle über Ihren Status. Und Sie können den Bezug jederzeit stoppen.

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Wenn Sie nicht vollständig mit der "Eigentümer Briefs" zufrieden sind, können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Eventuell zu viel bezahlte Beitrage erhalten Sie umgehend zurückerstattet. Ihre Geschenke dürfen Sie auf jeden Fall behalten – egal, wie Sie sich entscheiden.

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  • Name Der Eigentümer Brief
  • WKZ EBF1094
  • Preis 24,95 €

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