Beängstigende Wahrheit einer unabhängigen
Studie von TÜV, DEKRA & Stiftung Warentest ...


... 21 Baumängel bei privaten Neubauprojekten sind kein
Einzelfall sondern die Regel!



Lieber Bauherr,

die Zahlen sind erschreckend: Rein statistisch gesehen wird auch Ihr Eigenheim-Neubau 21 Baumängel haben und wenn Sie Pech haben, gehören Sie zu den 10 % der Bauherren, bei denen die Beseitigung dieser Mängel mehr als 50.000 € verschlingt.

Damit es bei Ihnen nicht so weit kommt, ist es wichtig, dass Sie Ihre Baustelle regelmäßig kontrollieren und gleich richtig reagieren, wenn Sie einen Mangel erkennen – also jede Abweichung zwischen der Soll-Beschaffenheit und dem Ist-Zustand.

Die wichtigsten Punkte bei Baumängeln:

  1. Der erste Schritt ist immer die Mängelanzeige gegenüber Ihrem Vertragspartner. Aus Gründen der Beweisbarkeit muss der Mangel schriftlich angezeigt und dem Empfänger nachweisbar zugestellt werden (z. B. durch einen Boten). So lange Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrer Baufirma haben, sollten Sie natürlich zunächst mit der Baufirma reden. Sprechen Sie den Baumangel freundlich an. Holen Sie die schriftliche Anzeige aber unbedingt später nach, falls der Bauunternehmer nicht reagiert, Sie hinhält oder die Mängelabstellung verweigert.

  2. Wichtig ist eine eindeutige Fristsetzung für die Abstellung des Mangels. Geben Sie immer ein konkretes Datum an, also nicht etwa „umgehend“ oder „kurzfristig“.

  3. Bemessen Sie die Frist ausreichend lang. Wenn der Unternehmer für die Mängelabstellung neues Material bestellen, die Baustelle einrichten muss oder wenn die Arbeiten an eine bestimmte Witterung gebunden sind, ist das bei der Fristsetzung zu berücksichtigen.

  4. Sie müssen übrigens keine Ursachenforschung betreiben. Es reicht völlig aus, wenn Sie den Mangel so beschreiben, dass der Unternehmer ihn zweifelsfrei finden und beseitigen kann, zum Beispiel so: „Im Bad ist links neben der Badewanne eine Wandfliese gerissen“.

Dass Ihre Baufirma alle Mängel kostenlos beseitigt, für die sie verantwortlich ist, dürfte selbstverständlich sein.

Vorsorgliche Mängelanzeigen können teuer werden!

Doch Vorsicht: Der Bauunternehmer muss zwar prüfen, ob er den Mangel verursacht hat. Dabei kann sich durchaus herausstellen, dass Sie als Bauherr den Mangel selbst zu verantworten haben. Oder ein anderer Handwerker, falls noch andere Gewerke auf Ihrer Baustelle tätig sind.

In diesem Fall kann der Bauunternehmer Schadenersatz von Ihnen verlangen, beispielsweise Fahrtkosten oder Lohnkosten für einen Mitarbeiter, der den Mangel besichtigt hat (BGH Az. VIII ZR 246/06 v. 23.01.2008).


Es schreibt Ihnen
Sascha Biel


Buchautor, Betriebswirt, Journalist und ehemaliger Bauherr, der von Problemen beim Bauantrag bis zur Insolvenz der Baufirma alle Bauherrenprobleme aus eigener Erfahrung kennt.



Wir waren perfekt vorbereitet. Und trotzdem hat es uns erwischt: Baumängel, Bauzeitverzögerung, Baugeldveruntreuung, Betrug, Insolvenz unserer Baufirma ...

Unsere persönliche Bilanz:
50.000 Euro Mehrkosten, 8 Monate Bauzeitverzögerung und 3 Monate in einer Übergangswohnung, weil unsere Wohnung schon gekündigt war.

Wir sind kein Einzelfall. Inzwischen kennen wir weitere beängstigende Zahlen: Rein statistisch gesehen gibt es bei jedem privaten Eigenheim-Neubau in Deutschland 21 Baumängel – diese erschreckende Zahl haben TÜV, DEKRA und Stiftung Warentest in einer unabhängigen Studie ermittelt.

Bei Ihrem Bauprojekt wird es nicht anders sein! Noch höher ist das Mängelrisiko, wenn Sie eine Immobilie umbauen oder sanieren, denn die vorhandene Bausubstanz bringt zusätzliche Risiken mit sich!


Sie denken, so
etwas kann Ihnen
nicht passieren?

Vergessen Sie es ...

Wenn Sie Glück haben, sind Ihre Mängel „nur“ Schönheitsfehler, die rechtzeitig entdeckt und anstandslos durch Ihre Baufirma behoben werden.


Er weiß natürlich von nichts ...

Wenn nicht, steht vielleicht nach jedem Regen Ihr Keller unter Wasser, der Bauleiter lässt sich bei Ihren Anrufen verleugnen oder die Baufirma ist längst insolvent.

Vielleicht können Sie nicht einmal in Ihrem Haus wohnen, weil es bei der Pleite der Baufirma erst halb fertig war, trotzdem müssen Sie Monat für Monat Ihre Raten an die Bank zahlen.

Ich wünsche Ihnen zwar nicht, jemals in eine so schlimme Situation zu geraten, aber Fakt ist: Etwa 40.000 Baustreitigkeiten enden jedes Jahr vor Gericht und bei mehr als 10 % der Fälle geht es dabei um einen Schaden von mehr als 50.000 Euro – so wie bei uns!

Glücklicherweise haben Sie es selbst in der Hand, ob Ihr Neubauvorhaben gelingt oder zum größten Fehler Ihres Lebens wird!

Dazu müssen Sie kein
Bauspezialist sein.

Es reicht, wenn Sie einige entscheidenden Dinge wissen, um Ihrer Baufirma auf Augenhöhe zu begegnen und die überall lauernden Risiken, Tricks und Kostenfallen rechtzeitig zu erkennen.


Diese Bauherren hatten eigentlich
etwas anderes erwartet...

Das A und O einer reibungslosen Bauabwicklung ist ein
wasserdichter Bauvertrag ...

... doch den gibt es nur ganz selten. 97 % aller Bauverträge privater Bauherren sind mangelhaft, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Doch wie gut Ihr Vertrag wirklich ist, zeigt sich immer erst bei Problemen während der Bauphase - wenn auf der Baustelle gepfuscht wird oder es zum Allerschlimmsten kommt: der Insolvenz der Baufirma.

Sie sollten also auf alle Fälle wissen:

... welche Kosten tatsächlich auf Sie zukommen: Es gibt allein 16 bis 18 Kostenpositionen, die Sie neben dem eigentlichen Hauspreis noch einplanen müssen. >>>klicken Sie hier<<<

... auf welche Fallen in Ihrem Bauvertrag Sie keinesfalls hereinfallen dürfen. Zum Beispiel enthalten manche Bauverträge Klauseln, die Sie am Betreten Ihrer eigenen Baustelle hindern sollen. Und natürlich auch den Sachverständigen, den Sie um Unterstützung gebeten haben.

... wie Ihr Zahlungsplan aussehen muss, damit Sie Abschlagszahlungen erst dann leisten, wenn auch die entsprechende Bauleistung erbracht ist.

... welche Bauherren-Pflichten Sie tatsächlich haben. Denn anders, als viele Bauherren annehmen, ist die Baufirma nicht allein für alles verantwortlich, was auf Ihrer Baustelle geschieht.

... wie Sie sich wirksam vor Baupfusch schützen.
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... wie Sie sich und Ihr Bauvorhaben retten, wenn Ihre
Baufirma pleite geht.

Sogar wenn Sie einen guten Architekten SELBST beauftragt haben, sollten Sie Ihre Baustelle keinesfalls dem Selbstlauf überlassen. Mit Hilfe meines Praxis-Ratgebers Der Der Bauherren-Schutzbrief Bauherren-Schutzbrief behalten Sie jeden Ihrer Vertragspartner stets gut im Auge.

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So viel zur Vorbereitung. Sind alle Punkte abgearbeitet, haben Sie alles dafür getan, dass Ihr Bauvorhaben gut läuft. Aber auch bei optimaler Vorarbeit kann während der Bauphase noch Sand ins Getriebe geraten. Deshalb ist Der Bauherren-Schutzbrief auch nach Baubeginn ...

... Ihr wichtigster Berater
während der Bauphase.

Auch die umsichtigste Vorbereitung ist keine Garantie dafür, dass später beim Bau alles glatt geht. Dann sind zum Beispiel folgende Themen wichtig:

... Ihre Bauherrenrechte und -pflichten beim Bauen und danach. Beispiel Verkehrssicherheitspflicht: Sichert der Bauunternehmer die Baustelle unzureichend und es passiert etwas, sind Sie – zumindest anteilig – mit im Boot.

... so reagieren Sie schnell und richtig auf Baumängel. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum konsequenten und rechtswirksamen Vorgehen, wenn der Bauunternehmer den Mangel nicht anerkennen will oder Ihre Mängelanzeige ignoriert.
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... 8 Punkte, die Sie als Bauherr während der Bauphase selbst überwachen sollten, auch wenn Sie einen guten Bauleiter haben. Apropos Bauleiter: Wessen Interessen vertritt der Bauleiter eigentlich?

... Sturm auf der Baustelle: Als Bauherr sind Sie in der Verkehrssicherungspflicht – nicht nur die Baufirma. Was bei Sturm genau zu tun ist, steht in der 15-Punkte-Checkliste.


Ihre Baufirma meint,
Sie sollen einfach
heizen und lüften ...

... Sind Sie sicher, dass Sie alle Mängel selbst erkennen? Auch die fehlerhafte Wärmedämmung oder unzureichende Abdichtung der Bodenplatte? Wann Sie sich professionelle Unterstützung holen sollten – und wer Sie in dieser Situation unterstützt.

... Ihr Bauvorhaben zieht sich bis in den Winter hinein? Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Baufirma (mit der Sie dann wahrscheinlich gerade im Streit liegen) die Baustelle ausreichend sichert. 7 Tipps, wie Sie Ihr Haus notfalls selbst vor Frost und Schnee schützen.

... wie Sie rechtzeitig eine drohende Insolvenz Ihrer Baufirma erkennen - einschließlich Schritt-für-Schritt-Notfallplan, damit Sie nicht mit in den Abgrund gezogen werden. >>>klicken Sie hier<<<

Sie sehen, mit welcher Fülle von Themen Sie sich in nächster Zeit auseinandersetzen müssen. Doch während sich Bauherren überall in Deutschland fast unvorbereitet in ihr Hausbauprojekt stürzen, können Sie sich jetzt mit Der Bauherren-Schutzbrief vor unangenehmen Überraschungen schützen – vielleicht sogar vor dem finanziellen Ruin.

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  • Sie stehen noch ganz am Anfang mit Ihren Hausbauplänen.

  • Ihr Bauvorhaben ist bereits weit vorangeschritten.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sascha Biel
Buchautor und Ex-Bauherr

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Diese Beispiele
sind leider wahr!

Beispiel 1:

Die Bauherren eines Einfamilienhaus in Köln hatten einen Keller mit sogenannter “weißer Wanne“ bestellt. Bei einer „weißen Wanne“ werden die Außenwände aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt und haben tragende und abdichtende Wirkung zugleich. Gebaut wurde der Keller lediglich mit einer „schwarzen Wanne“, das heißt, die Außenwände aus einfachem Beton werden mit einer Bitumendick-
beschichtung abgedichtet.

Die Bauherren vertrauten ihrer Baufirma und besichtigten ihre Baustelle recht selten. Der Fehler beim Kellerbau wurde deshalb erst kurz vor der Rohbaufertigstellung entdeckt, also viel zu spät. Ein anschließendes Gutachten ergab: Die Bodenverhältnisse und der hohe Grundwasser-
stand ließen keine andere Kellerausbildung zu als eine „weiße Wanne“. Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung sind also vorprogrammiert.

Aber das ist noch längst nicht alles. Der Keller wurde zudem schief gebaut. Von einer Außenwand zur anderen wurde ein Höhenunterschied von 10 cm festgestellt. Laut Zahlungsplan sind bereits hohe Beträge an die Baufirma überwiesen worden. Der Schaden ist immens: Das vorliegende Gutachten ergab eine Schadenssumme von fast 100.000 Euro.

Beispiel 2:

Die Bauherren aus Bonn, ein Ehepaar mit einem einjährigen Kind, ließen ein Einfamilienhaus ohne Keller mit erdberührter Bodenplatte bauen. Laut DIN 18195 Teil 4 muss diese Bodenplatte gegen Wasserdampf und Restfeuchte abgedichtet werden. Dies gilt auch für Bauteile aus wasser-
undurchlässigem Beton.

Innerhalb eines Jahres bildete sich innen Schimmel. Eine Probebohrung in den Fußboden brachte Gewissheit über die Ursache der Schimmelbildung: Die DIN-gerechte Abdichtung wurden während der Bauphase offenbar einfach „eingespart“.

Nun muss der gesamte Fußbodenaufbau – also Wärmedämmung, Estrich, Fliesen, Parkett - heraus-
genommen und mit vorschrifts-
mäßiger Abdichtung neu hergestellt werden. Die Familie hat dadurch einen ganz erheblichen Kostenaufwand und natürlich viel Stress und Ärger ...

Füllen Sie bitte einfach das folgende Formular vollständig aus, und klicken Sie auf die Schaltfläche "kaufen".

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  • Name Der Bauherren-Schutzbrief
  • WKZ IMO0267
  • Preis 138,70 €
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