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Lassen Sie sich nicht aussaugen!

Machen Sie Schluss
mit rechtswidrigen
WEG-Sonderumlagen!
WEG-Sonderumlagen nerven und saugen Sie aus!
Damit ist jetzt Schluss!
Lesen Sie den Spezial-Report „WEG-Sonderumlage“ und
wehren Sie rechtswidrige Sonderumlagen ab!
Ab jetzt zahlen Sie
keine sinnlosen und rechtswidrigen Sonderumlagen mehr!
Liebe Eigentümerin, lieber Eigentümer,
ganz ehrlich: Sie zahlen doch wirklich schon genug Geld in die Instandhaltungsrücklage. Jeden Monat heißt es: Zahlen! Zahlen! Zahlen!
Und dann will Ihre WEG-Verwaltung plötzlich eine Sonderumlage?!
Wenn Sie jetzt denken: „Das kann doch nicht richtig sein, dass ich auch noch rechtswidrige Sonderumlagen zahlen soll!“ Dann haben Sie absolut Recht!
Aber bevor Sie jetzt in die Luft gehen:
Lesen Sie lieber meinen 24-Seiten-GRATIS-Ratgeber „WEG-Sonderumlage“.
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„Retten Sie Ihr Geld! Werden Sie Sonderumlagen-Profi!“
Dr. Tobias Mahlstedt,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsmediator &
Chef-Redakteur von
DER EIGENTÜMERBRIEF
seit über 5 Jahren |
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Da finden Sie alles zum Thema „Sonderumlage“. So können Sie unberechtigte Sonderumlagen ganz leicht abwehren - und zwar für immer!
Dieser Spezial-Report ist speziell für Eigentümer wie Sie geschrieben. Damit Sie unberechtigte und rechtswidrige Sonderumlagen-Wünsche Ihrer WEG-Verwaltung und WEG-Kollegen souverän abschmettern! Mit diesem Wissen, retten Sie Ihr Geld!
Und was das Beste ist: Dieser wertvolle Spezial-Report „WEG-Sonderumlage“ mit 24 Seiten ist heute für Sie kostenlos, wenn Sie sich jetzt gleich für den 30-Tage-GRATIS-Test meines Infodienstes DER EIGENTÜMER BRIEF entscheiden.
DER EIGENTÜMER BRIEF ist immer auf Ihrer Seite. Er informiert und berät Sie in allen Eigentumsphasen, die durchlaufen. Ob Kauf, WEG, Vermietung und Verkauf: 2 x monatlich bekommen Sie Beratung, Neuigkeiten, Urteile, Tipps und Tricks rund um Ihr Eigentum per PDF frisch in den Posteingang.
Und das von einem Fachanwalt, den Sie sonst ordentlich bezahlen müssten. Die anwaltliche Beratung und Begleitung ist hier schon im Preis enthalten.
Deshalb mein Vorschlag: Klicken Sie hier - und Sie haben den Eigentümer-Ratgeber „WEG-Sonderumlage“ und „DER EIGENTÜMER BRIEF“ blitzschnell im Posteingang!
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Retten Sie
Ihr Geld!
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24 Seiten Infos, Tipps & Tricks
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Warum Sie den GRATIS-Spezial-
Report „WEG-Sonderumlage“
jetzt unbedingt brauchen:
Ihre nächste WEG-Eigentümer-Versammlung steht mit Sicherheit vor der Tür. Vielleicht haben Sie Ihre Einladung schon bekommen oder vielleicht kommt sie demnächst. Auf jeden Fall gilt...
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Jetzt zählt jede Minute! |
Denn was passiert, wenn Ihr WEG-Verwalter bei der Versammlung eine Sonderumlage zur Abstimmung vorlegt, um irgendeine, wichtige Baumaßnahme zu finanzieren?
Wenn Sie in diesem Moment denken: „Sonderumlage? Was ist das denn?“, haben Sie ein echtes Problem. Denn Sie haben keine Zeit mehr, um diese Frage zu klären — müssen aber in wenigen Minuten abstimmen.
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Zeitdruck ist teuer! |
Dabei geht es nicht um Kleingeld! Sie stimmen Sie über eine Sache ab, die richtig teuer für Sie werden kann. Vielleicht akzeptieren Sie sogar aus Versehen eine rechtswidrige Sonderumlage, weil Sie sich nicht auskennen.
Ihrem WEG-Verwalter ist das herzlich egal. Er ist froh, wenn er eine Lösung gefunden hat. Schließlich geht es ja nicht um sein Geld. Sie persönlich müssen zahlen, verlieren Geld und schmälern Ihre Rendite.
Die anderen Eigentümer interessiert das auch nicht so richtig. Denn viele Eigentümer glauben dem Verwalter alles und hinterfragen nichts. Der Verwalter macht einen Vorschlag: Und alle nicken ihn ab.
Sie denken: „Wird schon richtig sein. Ist ja schließlich sein Job!“ Das ist ein teurer Irrtum. Die Praxis zeigt: Es kommt immer wieder zu rechtswidrigen Sonderumlagen, die nie hätten beschlossen werden dürfen!
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Unwissenheit kostet Geld! |
Es wäre also gut für Sie, sich schon jetzt mit dem Thema „Sonderumlage“ zu beschäftigen. Jetzt haben Sie noch Zeit: Sie können gründlich und entspannt an die Sache herangehen.
Und in der WEG-Versammlung wissen Sie genau, wovon Ihr Verwalter spricht und können selbst entscheiden, welcher Sonderumlage Sie zustimmen möchten und welcher nicht.
Wenn Sie wollen, können Sie sogar die Stimme erheben. Sie können Ihre Sicht der Dinge ansprechen und Ihre Mit-Eigentümer von Ihrem richtigen Standpunkt überzeugen!
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Verhindern Sie sinnlose Sonderumlagen! |
Damit Ihnen das gelingt, habe ich den GRATIS-Ratgeber „WEG-Sonderumlage“ für Sie geschrieben. Damit werden Sie Sonderumlagen-Profi und müssen nie wieder für sinnlose oder rechtswidrige Sonderumlage bezahlen!
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JA! Ich möchte
Sonderumlagen-Profi werden!
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In Ihrem kostenlosen 24-Seiten-GRATIS-Ratgeber „WEG-Sonderumlage“ lesen Sie:
- Was ist eine Sonderumlage?
- Wann fällt eine Sonderumlage wirklich an?
- Wie können Sie eine Sonderumlage vermeiden?
- Wann ist eine Sonderumlage nicht zulässig?
- Was passiert mit der Instandhaltungsrücklage?
- Welche Form muss der Antrag haben?
- Welche Höhe eine Sonderumlage haben darf
- Wie werden die Kosten verteilt?
- Und vieles mehr...
Außerdem finden Sie dort eine praktische Tabelle, mit der Sie die Kosten einer Sonderumlage überschlägig berechnen können.
Bereiten Sie sich jetzt auf Ihre nächste Eigentümer-Versammlung vor: Fordern Sie Ihr persönliches Exemplar meines kostenlosen 22-Seiten-GRATIS-Ratgebers „WEG-Sonderumlage“ als Dankeschön-Geschenk sofort an. Jetzt HIER GRATIS anfordern >
JA! |
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Warum Sie Ihrem WEG-Verwalter gerade beim Thema „Sonderumlage“ ganz genau auf die Finger schauen sollten:
Das Thema „Sonderumlage“ ist eine riesengroße Fehlerquelle - das weiß ich aus meiner langjährigen Prozess- und Gerichtserfahrung als WEG-Anwalt. Viele Sonderumlagen sind rechtswidrig. Sie landen deshalb vor Gericht.
Das liegt zum kleinen Teil an WEG-Eigentümern, zum Großteil allerdings an den WEG-Verwaltern, die die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung manchmal etwas lax handhaben. Da ist der Ärger vorprogrammiert.
Deshalb muss man ehrlicherweise sagen:
Für eine fehlerhafte Sonderumlagen gibt es immer nur einen Grund: Fehler bei der Berechnung der Instandhaltungsrücklage durch den WEG-Verwalter.
Die Verwalter rechnen nicht richtig, weil sie unerfahren sind und es nicht können oder weil sie keine Lust dazu haben. Weil es schlichtweg nicht um ihr Geld geht, sondern das Geld der Eigentümer.
Das bedeutet für Sie: Sie müssen Ihrem Hausverwalter auch beim Thema „Instandhaltungsrücklage“ ganz genau auf die Finger schauen. Wird diese zu niedrig angesetzt, kommt es garantiert zu teuren Sonderumlagen!
Und das ist für viele Eigentümer eine Katastrophe. Denn sie rechnen natürlich damit, dass die Verwalter ihr Handwerk verstehen. Und stellen sich auf die regelmäßigen monatliche Überweisungen der Rücklage ein.
Das heißt für Sie: Bei der Eigentümer-Versammlung wird der Verwalter versuchen, seine eigenen Interessen durchzusetzen. Er oder sie wird versuchen, eigene Fehler zu vertuschen.
Deshalb sollten Sie sich warm anziehen, wenn Sie zur WEG-Versammlung gehen. Die Verwaltung wird sich nicht freuen, wenn Sie Einwände oder eigene Vorschläge haben. Sie wird versuchen, Sie abzubügeln.
Vielleicht sehen Sie ein Augenrollen. Oder ein süffisantes Grinsen. Oder ein leichtes Stöhnen in der Stimme. Das sollte Sie aber alles nicht davon abbringen, Ihre Position zu vertreten!
Aber hier kommt die gute Nachricht: Informationen helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen durch zu setzen. Die Infos, die Sie dazu brauchen, finden Sie alle im kostenlosen GRATIS-Ratgeber „WEG Sonderumlage“.
Deshalb mein Tipp: Fordern Sie Ihren kostenlosen GRATIS-Ratgeber „WEG Sonderumlage“ jetzt gleich an!
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Ihr gutes Recht: DER EIGENTÜMER BRIEF ist Ihr starker Partner in Sachen Eigentum!
Mit Ihrem kostenlosen 24-Seiten-GRATIS-Ratgeber „WEG Sonderumlage“ regeln Sie nur einen Teil Ihrer Eigentümer-Interessen. Mit dem Infodienst für Eigentümer DER EIGENTÜMER BRIEF profitieren Sie komplett!
Die Fachredaktion von DER EIGENTÜMER BRIEF ist der starke Partner, den Sie brauchen, um Eigentümer-Rechte gegenüber WEG-Verwaltung, Mit-Eigentümern und Finanzamt durchzusetzen.
Wir bieten Ihnen immer die neuesten Informationen, die für Eigentümer wie Sie interessant sind. Aber das ist noch nicht alles. Wir sagen Ihnen auch, was Sie genau tun müssen, wenn sich z.B. ein Gesetz ändert.
Denn Sie wissen ja: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge in Deutschland. Und die Gegenseite ist stark. Sie weiß immer, was sie tun muss, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen.
Deshalb: Holen Sie sich einen starken Partner an Ihre Seite. DER EIGENTÜMER BRIEF ist dieser starke Partner. Er hilft Ihnen jederzeit dabei, Ihre rechtmäßigen Rechte als Eigentümer durchzusetzen.
Alle 14 Tage informiere ich Sie in
DER EIGENTÜMER BRIEF über alle wichtigen Themen rund um Ihr Eigentum.
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Was Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie erstmals eine Wohnung kaufen!
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Wie Sie Ihre Rechte gegenüber Ihren Miteigentümern und der Hausverwaltung optimal durchsetzen!
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Wie Sie unrechtmäßige Versammlungen und Beschlüsse anfechten!
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Wie Sie Rücklagen, Abrechnungen & Sonderumlagen überprüfen und abwehren!
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Welche Rechte Sie gegenüber Ihren Mietern haben!
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Und vieles mehr... |
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Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tobias Mahlstedt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsmediator & Chef-Redakteur von DER EIGENTÜMER BRIEF
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